Satzung des hsv fanclub merzig-saar

§ 1 Name des Fanclubs

 

1. Der Fanclub führt den Namen : „HSV-Fanclub Merzig-Saar“.

 

2. Der Fanclub wurde am 17.07.2009 in 66663 Merzig gegründet und ist offiziell als Fanclub beim Hamburger Sportverein registriert.

 

 

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

 

1. Mitglied kann jede Person werden.

 

2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Fanclub gerichtetes Anmeldeformular erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters bedarf.

 

3. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

4. Mit Abgabe des Anmeldeformulars wird die Mitgliedschaft wirksam.

 

§ 3 Beiträge

 

Diese werden durch den Vorstand festgelegt, dem hierzu Vorschläge von den einzelnen Mitgliedern zur Höhe der Beiträge unterbreitet werden sollen. Durch die Mitgliederversammlung vom 30. August 2019 wurden die jährlichen Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt: Erwachsene 18,87 Euro, Studenten 12.00 Euro, Familienbeitrag 30,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für ein Jahr zu entrichten.

 

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub

 

2. Der Austritt aus dem Fanclub kann durch eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft beim Vorstand zum 31.12. eines jeden Jahres erklärt werden.

 

3. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

 

4. Ist ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fanclub ganz oder teilweise in Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ausschließen.

 

5. Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fanclubs und gegen seine Satzung in grobem Maße verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Fanclub ausgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere Rechtsradikalismus jeglicher Form und gewaltbereite Fußballfans, sog. HOOLIGANS.

 

6. Ausscheidende Fanclubmitglieder haben unbeschadet des Beendigungszeitpunktes keinerlei Ansprüche gegen den Fanclub auf Rückvergütung vollständig oder teilweise gezahlter Beiträge oder sonstiger Leistungen.

 

 

§ 5 Anträge

 

1. Anträge zur Änderung der Satzung müssen 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Fanclubs eingereicht sein, damit diese den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht werden können.

 

2. Alle anderen Anträge können vor Beginn einer Versammlung gestellt werden.

 

 

§ 6 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer sowie dem Schriftführer und seinem Stellvertreter. Der Verein wird durch ein Mitglied des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (entsprechend der Satzungsänderung der MV vom 30. August 2019)

 

 

 

Mettlach, den 30. August 2019

 

der Vorstand (Dominik Schwer, Detlef Hoffeld, Thomas Kieren, Heidi Schwindling, Sabine Biermann)